Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30983
BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23 (https://dejure.org/2023,30983)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2023 - XI ZB 1/23 (https://dejure.org/2023,30983)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23 (https://dejure.org/2023,30983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 522 Abs. 1 ZPO, § ... 130d ZPO, § 130d Satz 3 ZPO, § 520 Abs. 2 ZPO, § 130d Satz 1 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 130d Satz 2, 3 ZPO, § 371 Abs. 1 ZPO, § 291 ZPO

  • JurPC

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit gemäß § 130d Satz 3 ZPO durch Vorlage eines Screenshots; Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Glaubhaftmachung durch Screenshot-Vorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130d

  • rechtsportal.de

    ZPO § 130d

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Glaubhaftmachung durch Screenshot-Vorlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis vorübergehender technischer Unmöglichkeit durch Screenshot?

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Glaubhaftmachung bei der Ersatzeinreichung - Screenshot als Beweis für beA-Versagen geht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BeA-Störung: Glaubhaftmachung durch Screenshot

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Screenshot als Augenscheinsobjekt taugliches Mittel zur Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit gemäß § 130d Satz 3 ZPO

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gestörte beA - und der Screenshot zur Glaubhaftmachung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO: Screenshot als Beweis für beA-Panne

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    BeA-Störung: Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit gem. § 130d Satz 3 ZPO durch Vorlage eines Screenshots

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    BeA-Störung: Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit gem. § 130d Satz 3 ZPO durch Vorlage eines Screenshots

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Screenshot zur Glaubhaftmachung einer technischen beA-Störung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Screenshot kann beA-Störung glaubhaft machen! (IBR 2024, 47)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3799
  • MDR 2024, 14
  • MDR 2024, 58
  • MMR 2024, 330
  • K&R 2023, 801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 1/23

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155, vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 9 mwN).

    b) Gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann die Frist zur Berufungsbegründung auf Antrag wiederholt verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt, unabhängig davon, ob der Rechtsmittelführer erhebliche Gründe für den Antrag geltend macht (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 11 mwN).

    Das Vertrauen in die Gewährung einer wiederholten Fristverlängerung ist im Regelfall erst erschüttert, wenn aus Sicht eines Rechtsmittelführers Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens trotz der Einwilligung zu einer Ablehnung der begehrten Fristverlängerung führen kann (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2023, aaO).

    aa) Bei Einwilligung des Gegners ist auch das Vertrauen in eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist geschützt (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22, NJW 2023, 1449 Rn. 10 und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 12 f.).

  • OLG Jena, 28.11.2018 - 2 U 524/17

    Beweiskraft eines Screenshots

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    Die Vorlage dieses Screenshots, bei dem es sich um ein Augenscheinsobjekt im Sinne von § 371 Abs. 1 ZPO handelt (OLG Jena, GRUR-RR 2019, 238 Rn. 15; BeckOK ZPO/Bach, 50. Edition, Stand: 1. September 2023, § 371 Rn. 3), war im vorliegenden Fall geeignet, die behauptete Störung glaubhaft zu machen.
  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zweier Versäumnisurteile sowie eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers geschilderte Störung angesichts der auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer verfügbaren Informationen als offenkundig (§ 291 ZPO) hätte behandeln können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23, juris Rn. 1 und vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, WM 2023, 1428 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155, vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22

    Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    aa) Bei Einwilligung des Gegners ist auch das Vertrauen in eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist geschützt (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22, NJW 2023, 1449 Rn. 10 und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 19.05.2023 - V ZR 14/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers geschilderte Störung angesichts der auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer verfügbaren Informationen als offenkundig (§ 291 ZPO) hätte behandeln können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23, juris Rn. 1 und vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, WM 2023, 1428 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96

    Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155, vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer auf technischen Gründen beruhenden

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 11] mwN).

    Die Vorlage dieses Ausdrucks, bei dem es sich um ein Augenscheinsobjekt im Sinne von § 371 Abs. 1 ZPO handelt (vgl. BGH, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 18]), war im vorliegenden Fall geeignet, die behauptete Störung glaubhaft zu machen (§ 294 ZPO).

    (4) Danach kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob das Berufungsgericht, dem ausweislich des Inhalts des angefochtenen Beschlusses die Störung des EGVP zum Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist bekannt war, diese Störung als gemäß § 291 ZPO offenkundig und damit als nicht beweisbedürftig hätte behandeln können (vgl. BGH, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 18]; BGH, Beschluss vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23, juris Rn. 1), oder ob der Gesetzgeber mit der Regelung in § 130d Satz 3 ZPO abweichend von § 291 ZPO eine Glaubhaftmachung zur ausnahmslosen Voraussetzung für eine zulässige Ersatzeinreichung gemacht hat (zu § 46g Satz 4 ArbGG vgl. BAG, NJW 2023, 623 [juris Rn. 39]).

  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZB 31/23

    Anforderungen an (erstmaligen) Antrag auf Verlängerung der

    Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn (und soweit) er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11; vom 14. September 2021 - VI ZB 58/19, juris Rn. 11; vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, aaO Rn. 23; vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 Rn. 11; jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - L 14 BA 123/23
    Zweifel bestehen, da die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach zwar behauptet, aber nicht glaubhaft gemacht wurde (zu den an eine solche Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen vgl. zuletzt BGH, Beschl.v.10.10.2023 - Az. XI ZB 1/23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2024 - 11 B 88/24
    vgl. etwa zu den an eine solche Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen: BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23 -, NJW 2023, 3800 = juris, Rn. 18.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht