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   OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22   

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OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22 (https://dejure.org/2023,14059)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2023 - 3 U 55/22 (https://dejure.org/2023,14059)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 3 U 55/22 (https://dejure.org/2023,14059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • RA Kotz

    Schenkung in der Schwiegerfamilie: Wenn die Ehe scheitert, wer zahlt die Zeche?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von der Tochter; Vorliegen einer sogenannten "Schwiegerelternschenkung"; Wegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer Schenkung; Berechnung des Ausgleichanspruchs bei Vertragsanpassung aufgrund ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von der Tochter; Vorliegen einer sogenannten "Schwiegerelternschenkung"; Wegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer Schenkung; Berechnung des Ausgleichanspruchs bei Vertragsanpassung aufgrund ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ausgleich einer Schwiegerelternschenkung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Güterrecht - Rückabwicklung einer Schwiegerelternschenkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Wenden die Schwiegereltern dem Schwiegerkind dagegen Beträge zur Bestreitung laufender Kosten, insbesondere des täglichen Konsums zu, so bleibt dafür kein nutzbarer Vermögenswert (BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 666/13, Rn 31).

    Allenfalls diesen Zinszahlungen, die für die Begleichung der Darlehenskosten verwendet wurden und die - einer gezahlten Wohnungsmiete vergleichbar - zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Beklagten und des Klägers und seiner Familie, mithin also zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 666/13, Rn 31), könnten die vom Kläger aufgebrachten Verbrauchskosten und die weiteren Zahlungen an die Beklagte, die er für den Zeitraum bis zu seinem Auszug mit insgesamt 24.350 beziffert, gegenübergestellt werden.

    Der Annahme, dass Schwiegereltern von vorneherein die Vorstellung hätten, dass ihr Kind lediglich für eine begrenzte Dauer von der Zuwendung profitieren, fehlt ohne Vorliegen entsprechender konkreter Anhaltspunkte die Grundlage (BGH, XII ZB 666/13, Beschluss vom 26.11.2014, Rn 28).

    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern können aber nicht allein deswegen verneint werden (BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 666/13, Rn 21).

    Diese Unzumutbarkeit ist neben der Frage des Fortbestandes der Ehe als Geschäftsgrundlage zusätzlich und gesondert festzustellen (BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 666/13, Rn 24) und gebietet insoweit eine umfassende Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände (vgl. hierzu ausführlich MüKoBGB/Schwab § 812 Rn. 516).

    Eine Entscheidung des XII. Zivilsenats zu dieser Frage steht noch aus, der XII. Zivilsenat hat bislang nur eine feste zeitliche Obergrenze abgelehnt (BGH, Beschluss vom 26.11.2014, XII ZB 666/13, Rn 28).

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Zur Begründung hat es - unter Anwendung der Grundsätze aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.06.2019, X ZR 107/16 - im Wesentlichen darauf abgestellt, dass - obwohl davon auszugehen sei, dass es sich bei dem dem Kläger übertragenen Miteigentumsanteil jedenfalls teilweise um eine Schenkung der Beklagten handele, eine Rückforderung nicht in Betracht komme.

    Da die Immobilie nach dem Kauf mehr als 10 Jahre gemeinsam genutzt worden sei, komme eine Anpassung, wie sich aus der Entscheidung des BGH vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) ergebe, ohnehin nicht mehr in Betracht.

    Jedenfalls für Schenkungen an den mit dem eigenen Kind verheirateten Partner teilt er insbesondere nicht die Auffassung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) betreffend eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, auf die das Landgericht seine Entscheidung gestützt hat.

    Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat zwar in seinem Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) eine quotenmäßige Berechnung eines Rückzahlungsbetrages abgelehnt, da dieser den Anforderungen des § 313 BGB nicht gerecht werde.

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Dem ist bei der Bestimmung des Umfangs der Vertragsanpassung Rechnung zu tragen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3.12.2014, XII ZB 181/13).

    Auch bei unteilbaren Gegenständen, wie etwa Hausgrundstücken kommt dies aber nur dann in Betracht, wenn zusätzliche Umstände hinzutreten, etwa bei der Gefährdung eines Wohnrechts und der Altersversorgung oder wenn die im Grundstücksübereignungsvertrag übernommene Pflegeverpflichtung wegen eines tiefen Zerwürfnisses nicht mehr erbracht werden kann (BGH, Beschluss vom 3.12.2014, XII ZB 181/13, Rn 25).

    Die Beklagte kann aber nach § 313 BGB einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, dessen Höhe sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BGH, Beschluss vom 3.12.2014, XII ZB 181/13, Rn 25).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Unentgeltliche Zuwendungen von Eltern bzw. Schwiegereltern sind rechtlich als "normale" Schenkungen im Sinne der §§ 516 ff. BGB anzusehen, die den entsprechenden gesetzlichen Regeln unterfallen, da es anders als bei unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten im Falle schwiegerelterlicher Zuwendungen nicht an einer mit der Zuwendung einhergehenden dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden fehlt (grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 03.02.2010, XII ZR 189/06, NJW 2010, 2202, Rn 21 ff; BGH, Urteil vom 21.07.2020, XII ZR 180/09, NJW 2010, 2884,  Rn 11 ff, MüKoBGB/ Koch BGB, 9. Aufl. 2023, § 516 Rn. 79 m.w.N.).

    In diesem Fall bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH, Urteil vom 03.02.2010, XII ZR 189/06, NJW 2010, 2202, Rn 25 ff; BGH, Urteil vom 21.07.2020, XII ZR 180/09, NJW 2010, 2884, Rn 13 ff).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Unentgeltliche Zuwendungen von Eltern bzw. Schwiegereltern sind rechtlich als "normale" Schenkungen im Sinne der §§ 516 ff. BGB anzusehen, die den entsprechenden gesetzlichen Regeln unterfallen, da es anders als bei unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten im Falle schwiegerelterlicher Zuwendungen nicht an einer mit der Zuwendung einhergehenden dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden fehlt (grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 03.02.2010, XII ZR 189/06, NJW 2010, 2202, Rn 21 ff; BGH, Urteil vom 21.07.2020, XII ZR 180/09, NJW 2010, 2884,  Rn 11 ff, MüKoBGB/ Koch BGB, 9. Aufl. 2023, § 516 Rn. 79 m.w.N.).

    In diesem Fall bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH, Urteil vom 03.02.2010, XII ZR 189/06, NJW 2010, 2202, Rn 25 ff; BGH, Urteil vom 21.07.2020, XII ZR 180/09, NJW 2010, 2884, Rn 13 ff).

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 13 UF 698/20

    Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Bei lebensnaher Betrachtungsweise ist davon auszugehen, dass die Beklagte die Übertragung des Miteigentums und die damit verbundene Schaffung von Wohnraum als eine Aufbauhilfe ansah, die gerade dazu bestimmt war, das dauerhafte Ehe- und Familienleben zu unterstützen (vgl. OLG Koblenz Urteil vom 31.03.2021, 13 UF 698/20, Rn 38).

    Der Senat sieht - ebenso wie das OLG Koblenz (Urteil vom 31.03.2021, 13 UF 698/20, Rn 39) - auch in statistischen Erkenntnissen über die durchschnittliche Dauer von Ehen in der heutigen Zeit keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02

    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Etwaige Wertsteigerungen der Zuwendung - hier des Grundstücks - sind nicht zu berücksichtigen; diese kommen dem Zuwendungsempfänger zugute (BGH, Urteil vom 07.09.2005, XII ZR 316/02; Wever, "Die ehebezogenen Zuwendungen in der Vermögensauseinandersetzung" FamRZ 2021, 329ff., 336; Wever/Röter in Bergschneider, Familienvermögensrecht, 5. Abschnitt, Ziffer 5.4.12. ff.; Henke/Keßler, NZFam 2014, 307; MüKo BGB/Koch, 9. Aufl. 2023, § 526, Rn 80).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Trennung eines Paares nach der Geldzuwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Diese lässt es zu, die bereits verwirklichte Erwartung des Zuwendenden in angemessener Weise zu berücksichtigen und ist gleichzeitig für weitere Abwägungstatsachen jeglicher Art offen (Herr, Nebengüterrecht 2021, FF 2022, 184 ff;  OLG Brandenburg, Urteil vom 26.10.2016, 4 U 159/15, OLG Bremen, FamRZ 2106, 504).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2020 - 11 UF 100/20

    Schenkung von den Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Jeder Schenker müsse - angesichts der durchschnittlichen Ehedauer von ca. 15 Jahren, damit rechnen, dass die Ehe seines Kindes oder die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht lebenslang bestehen werde (so auch OLG Oldenburg, 11 UF 100/20, Beschluss vom 14.10.2020; offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2021, 6 UF 67/20).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22
    Damit sind die Voraussetzungen für eine mittelbare Schenkung des Miteigentumsanteils gegeben (vgl. OLG Hamm; Urteil vom 04.07.2000, 34 U 61/00; BFH, Urteil vom 18.09.2007, IX R 38/06; BFH, Urteil vom 10.11.2004 - II R 44/02).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2021 - 6 UF 67/20

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage für Immobilienschenkung bei Scheidung

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 38/06

    Mittelbare Grundstücksschenkung keine Anschaffung

  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 34 U 61/00
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2023 - 5 UF 48/23

    Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung

    Bezogen auf den vorliegenden Fall bedeutete dies, dass die Antragsteller bei der Zuwendung nur noch von einer Restzeit der Ehe von fünf Jahren ausgingen; bei Zugrundelegung der vorangegangenen nichtehelichen Lebensbeziehung (zu der die zitierte BGH-Entscheidung gerade erging) wäre diese nach einer Dauer von 17 Jahren zum Zuwendungszeitpunkt bereits seit zwei Jahren "überfällig" gewesen, statistisch also bereits beendet (ebenso wie hier OLG Brandenburg vom 09.05.2023 - 3 U 55/22, juris Rn. 51; OLG Koblenz vom 31.03.2021 - 13 UF 698/20, juris Rn. 39).

    (6) Eine in Literatur und Rechtsprechung verbreitete Ansicht will den Zeithorizont bei der Zuwendung in der Weise an der vorgestellten Ehedauer messen, dass - wie oben ausgeführt - die Möglichkeit einer Scheidung ausgeblendet wird, aber auf die statistische Lebenserwartung des eigenen Kindes abgestellt wird, da damit die erwartete gemeinsame Nutzung der Immobilie jedenfalls ende (so OLG Brandenburg vom 05.05.2023 - 3 U 55/22, juris Rn. 70; vom 26.10.2016 - 4 U 159/15, juris Rn. 25; OLG Bremen vom 17.08.2015 - 4 UF 52/15, juris Rn. 26; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 8. Auflage 2023, Rn. 1272).

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